Miet- und Pachtrecht

Miet- und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht regelt sämtliche Rechte und Pflichten, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bzw. Pächter und Verpächter betreffen.

Die Pacht unterscheidet sich von der Miete durch die Möglichkeit der Fruchtziehung. Dies bedeutet, dass der Pächter die Erlaubnis durch die Früchte des Grundstücks Gewinne zu erzielen. Dabei ist nicht nur der Verkauf von auf dem Grundstück geernteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie z.B. die Äpfel des Apfelbaums inbegriffen, sondern beispielsweise auch der Gewinn, der durch Jagd oder Angeln auf dem Grundstück eingebracht wird. Bei einem gemieteten Grundstück würden die Äpfel, das erlegte Wild, die gefangenen Fische etc. hingegen dem Vermieter gehören.

Unserer Aufgabenfeld umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich:

  • die Gestaltung, Änderung und Beendigung von Miet- und Pachtverträgen über Wohnraum und Gewerbeobjekte
  • Kündigungsschutz
  • Schadensersatz bei Schäden an Wohnung oder Inventar
  • Mängelansprüche
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Mietstreitigkeiten vor den Zivilgerichten
  • Außergerichtliche Streitschlichtung
Angelegenheiten des Miet- und Pachtrechts werden von Herrn Rechtsanwalt Sven Schoenfelder bearbeitet.