Mediation - was ist das?

Mediation bedeutet Vermittlung in Konflikten durch eine dritte unparteiische Person mit dem Ziel der einvernehmlichen Streitbeilegung zu beiderseitigem Vorteil.

Die Mediation stellt ein hervorragendes geeignetes Verfahren dar, um eine einvernehmliche Lösung bei einer Vielzahl von Konflikten zu ermöglichen, z.B. in Erbschaftsangelegenheiten, bei der Regelung der Nachfolge in Familienunternehmen, in der Schule, in Vereinen und Organisationen, in Unternehmen, in Teams und Gruppen, unter Kollegen, in einer Partnerschaft, im Rahmen einer Trennung, in der Familie, bei der Planung und Abwicklung von Bauvorhaben, bei interkulturellen Konflikten, unter Nachbarn, usw.

Ausgangspunkt ist dabei, dass niemand den Konflikt besser kennt und daher niemand besser geeignet ist, eine akzeptable Lösung zu finden, als die Beteilgten selbst. Eine einvernehmliche Lösung zu finden setzt voraus, dass die Beteilgten wieder ins Gespräch kommen, welches so konstruktiv sein muß, dass alle Meinungen und Sichtweisen gehört werden. Die meisten Menschen benötigen in Konfliktsituationen dazu die Unterstützung in der Person eines Mediators, einer Mediatorin.

Die Berufsbezeichnung Mediator / Mediatorin ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt und es gibt auch keine gesetzliche Ausbildungsregelung. Die vier großen Mediatorenverbände in Deutschland, darunter auch der Bundesverband Mediation, haben es sich zur Aufgabe gemacht, Ausbildungsstandards zu definieren. Sie fordern eine qualifizierte Ausbildung von mindestens 200 Zeitstunden durch zertifizierte Mitgliedsunternehmen.

Bei Rechtsanwälten bestimmt § 7 a der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), dass sich Rechtsanwälte nur als Mediatoren bezeichnen dürfen, wenn sie eine geeignete Ausbildung nachweisen können. Die Ausbildung muß mindestens 90 Zeitstunden umfassen. Die Rechtsanwaltskammern prüfen, ob sie eine Ausbildung als geeignet ansehen, so dass der Rechtsanwalt die Bezeichnung Mediator führen darf. Wird der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin als Mediator / Mediatorin tätig, unterliegt er / sie den Regeln des Berufsrechtes.

profile
Rechtsanwältin und Mediatorin Susanne Rosbach hat die praxisbegleitende und fachübergreifende Zusatzausbildung in Mediation nach den Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e. V. erfolgreich ( Zertifikat der Mediationsstelle BRÜCKENSCHLAG e. V. vom 10.12.2011 ) absolviert.