Notariat

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Dem Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes die hoheitliche Befugnis zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar gestaltet werden können.

Der Notar steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.

Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

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Unser Aufgabenkreis

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Immobilien

(dazu gehören insbesondere Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte, Salzabbaugerechtigkeiten): Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.

Erbe und Schenkung

Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption

Unternehmen

Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Unternehmensübergabe an Nachfolger, Handelsregisteranmeldung etc.

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation

Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

Notfallvorsorge

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
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Darüber hinaus nehmen Notare Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutausein- andersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

Seiner öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend darf der Notar seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; er hat also jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.

Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht. Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. Verhandlungen über die Gebühr sind im dienstrechtlich untersagt. Die Gebührenabrechnung unterliegt der amtlichen Prüfung der Geschäftstätigkeit der Notare.

Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetztes (GNotKG) ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.