Für uns steht bei der Beratung und Interessenvertretung von Mandanten Kompetenz, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit im Vordergrund.
Unsere Kanzlei ist in erster Linie zivilrechtlich (einschließlich Familien- und Arbeitsrecht) ausgerichtet. Mandanten aus Landwirtschaft, Handwerk und Mittelstand, aber auch Privatpersonen, erhalten eine umfassende, individuell zugeschnittene rechtliche Beratung und Betreuung. Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität ist für uns dabei ebenso selbstverständlich wie die Erarbeitung praktikabler und wirtschaftlicher Lösungen rechtlicher Problemstellungen, die den Zielsetzungen unserer Mandanten gerecht werden.
Bei unserer Arbeit können wir neben langjähriger Erfahrung auf eine gut sortierte Bibliothek, moderne Technologie und umfangreiche Rechtsdatenbanken zurückgreifen.
Den Betrieben und Unternehmen können wir durch präzise und sachgerechte Vertragsgestaltung helfen, Konflikte zu vermeiden und für klare Verhältnisse zu sorgen. Bei drohenden Konflikten ermöglichen wir durch begleitende Beratung und Verhandlungsführung zur Vermeidung von Gerichtsprozessen eine Entlastung der Geschäftsleitung, die dann mehr Zeit und Kraft in ihre eigentlichen Aufgabenfelder investieren kann.
Aber auch Privatpersonen profitieren von einer frühzeitigen Unterstützung und Beratung bei Rechtsproblemen. Das gibt Sicherheit über die eigene Position und klare Perspektiven für das weitere Vorgehen.
Selbstverständlich vertreten wir - wo erforderlich - nachdrücklich die Interessen unserer Mandanten bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen, an dem nur dort ausschließlich zugelassene Rechtsanwälte tätig sind).
Allerdings: Man kann nicht alles können. Wir sagen Ihnen offen, wenn ein Mandat nicht zu unserem Leistungsspektrum passt, helfen unseren Mandanten aber gerne bei der Suche nach einem geeigneten Experten für besondere Fallgestaltungen. Hier haben wir bereits ein Netzwerk von Kooperationspartnern aufgebaut, deren besondere Expertise dann die Lücken abdeckt.
Die notarielle Tätigkeit des Notars Adrian Albrecht rundet das Leistungsspektrum ab.
Rechtsgebiete
Die nachfolgend schlagwortartig bezeichneten Rechtsgebiete können nicht jedes Anliegen erfassen oder beschreiben. Wenn Sie Ihr Rechtsproblem nicht unter einem der Schlagworte finden, fragen Sie uns bitte einfach, ob wir Sie gleichwohl darin anwaltlich begleiten können. Falls Sie eine notarielle Tätigkeit benötigen, gibt es keine Einschränkung. Der Notar deckt den gesamten notariellen Tätigkeitsbereich ab.
Vertrag kommt von „vertragen“. Wir helfen dabei, das „Vertragen“ für Sie passend zu gestalten, stehen aber auch an Ihrer Seite, wenn Ihr Vertragspartner sich nicht vertragen will….
Das Arbeitsrecht befasst sich mit sämtlichen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. zwischen Arbeitnehmervertretern (z.B. Gewerkschaften oder Betriebsräten) und Arbeitgeber ergeben.
Das Baurecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der an Bauvorhaben Beteiligten (Bauherrn, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten/Ingenieure) untereinander. Die sind primär im Werkvertragsrecht des BGB, der VOB/B und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Ehe, Familie im weitesten Sinne, Eltern-Kind-Beziehungen und ähnliches. Schwerpunkte bilden dabei Scheidung, Vermögensausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht und Aufhebung von Lebenspartnerschaften.
Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Übergang von Vermögen und Rechten durch Tod. Die vorausschauende Gestaltung findet darin ebenso ihren Platz wie die Begleitung in allen Rechtsfragen nach dem Erbfall.
Grundbesitz ist oft eng verknüpft mit dem eigenen Zuhause, kann aber auch einfach ein wichtiger Vermögensteil sein. Alle sich um Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbbaurechte rankende Fragestellungen fallen in diesen Tätigkeitsbereich.
Der Bereich Jagd- und Waffenrecht umfasst alle mit der Jagdausübung und dem legalen Waffenbesitz – gleich, ob als Jäger, Sportler oder anderweitig - auftretenden Rechtsfragen und Problemen.
Die Landwirtschaft ist in dieser Region ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Wir beraten und begleiten Sie bei Rechtsfragen und Streitigkeiten rund um landwirtschaftliche Betriebe und das Höferecht.
Mediation bedeutet Vermittlung in Konflikten durch eine dritte unparteiische Person mit dem Ziel der einvernehmlichen Streitbeilegung zu beiderseitigem Vorteil.
Das Miet- und Pachtrecht regelt sämtliche Rechte und Pflichten, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bzw. Pächter und Verpächter betreffen.
Das Pferderecht befasst sich mit sämtlichen Streitigkeiten rund um Pferde.
Schadensersatz stellt einen Ausgleichsanspruch für einen aufgrund einer Rechtsverletzung erlitten Schaden dar.
Unter die Rubrik Verkehrsrecht fallen alle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Rechtsfragen aus dem Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.
Wenn Sie ein Thema aus dem Zivilrecht haben, dass Sie sonst unter keinem Rechtsgebiet finden, helfen wir Ihnen natürlich auch unter dieser Rubrik.
Kundenbefragungen – und Kundenzufriedenheitsanalysen – sind zu einem wichtigen Instrument im Qualitätsmanagement und im Marketing geworden. Wir bitten Sie daher um wenige Minuten Ihrer Zeit und um ehrliche Antworten, um unseren Service und unsere Leistung besser an Ihre Wünsche und vor allem an Sie anzupassen.
Jetzt teilnehmenKostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen
Wenn Sie anwaltlichen Beistand benötigen und über eine Rechtschutzversicherung verfügen, sollten Sie vorab prüfen, ob der Versicherungsvertrag den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit überhaupt abdeckt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, bringen Sie bitte zum ersten Besprechungstermin Ihren Versicherungsschein mit, damit im Vorfeld geprüft werden kann, ob überhaupt eine Risikodeckung vorliegt. Jede Rechtschutzversicherung hat heute individuelle Produkte mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. So können überflüssige Deckungsanfragen vermieden werden.
Werden Haftpflichtansprüche von Dritten geltend gemacht, sollte der Vorgang unverzüglich der Haftpflichtversicherung – sofern vorhanden – gemeldet werden, die dann zugleich für die Abwehr unberechtigter Ansprüche Rechtschutz bietet.
Kontakt
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und lassen Sie uns einen persönlichen Termin vereinbaren!