Das Baurecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der an Bauvorhaben Beteiligten (Bauherrn, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten/Ingenieure) untereinander. Die sind primär im Werkvertragsrecht des BGB, der VOB/B und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.
Schwerpunkt ist dabei das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn als Arbeitgeber und den am Bau beteiligten Auftragnehmern, also Ingenieuren, Handwerkern, Bauunternehmen und Architekten. Des Weiteren fällt hierunter auch das Nachbarschaftsrecht, das Ansprüche benachbarter Grundstückseigentümer zur Abwehr unzumutbarer Einwirkungen untereinander regelt.
Unser Aufgabenfeld umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich:
Nicht dazu gehören das öffentliche Vergaberecht und bauordnungsrechtliche (verwaltungsrechtliche) und bauplanungsrechtliche Angelegenheiten. Fragen Sie uns im Zweifel. Wir ordnen Ihre Angelegenheit ein.