Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht

Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht

Grundbesitz ist oft eng verknüpft mit dem eigenen Zuhause, kann aber auch einfach ein wichtiger Vermögensteil sein. Alle sich um Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbbaurechte rankende Fragestellungen fallen in diesen Tätigkeitsbereich.

  1. die Gestaltung oder Prüfung von bzw. die Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit
    • Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen und Projektverträgen;
    • Erbbaurechtsverträgen,
    • Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
    • grundstücksbezogenen Verträgen, Dienstbarkeiten, Nutzungsrechten
    • Dauerwohnungsrechten
  2. und die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentum zwischen Miteigentümern untereinander oder mit dem Verwalter.

Angelegenheiten des Grundstücks- und Wohnungseigentumsrechts werden von Herrn Rechtsanwalt Adrian Albrecht bearbeitet.