Grundbesitz ist oft eng verknüpft mit dem eigenen Zuhause, kann aber auch einfach ein wichtiger Vermögensteil sein. Alle sich um Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbbaurechte rankende Fragestellungen fallen in diesen Tätigkeitsbereich.
die Gestaltung oder Prüfung von bzw. die Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen und Projektverträgen;
Erbbaurechtsverträgen,
Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG),