Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Ehe, Familie im weitesten Sinne, Eltern-Kind-Beziehungen und ähnliches. Schwerpunkte bilden dabei Scheidung, Vermögensausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht und Aufhebung von Lebenspartnerschaften.

Hauptsächlich aber nicht ausschließlich beschäftigen wir uns dabei mit:

  • Vertretung vor den Familiengerichten
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Güterrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
Angelegenheiten des Ehe- und Familienrechts werden von Frau Rechtsanwältin Susanne Rosbach bearbeitet.