Ehe- und Familienrecht
Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Ehe, Familie im weitesten Sinne, Eltern-Kind-Beziehungen und ähnliches. Schwerpunkte bilden dabei Scheidung, Vermögensausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht und Aufhebung von Lebenspartnerschaften.
Hauptsächlich aber nicht ausschließlich beschäftigen wir uns dabei mit:
- Vertretung vor den Familiengerichten
- Scheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Sorge- und Umgangsrecht
- Güterrecht
- Versorgungsausgleich
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
Angelegenheiten des Ehe- und Familienrechts werden von Frau Rechtsanwältin Susanne Rosbach bearbeitet.