Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht befasst sich mit sämtlichen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. zwischen Arbeitnehmervertretern (z.B. Gewerkschaften oder Betriebsräten) und Arbeitgeber ergeben.

Erfasst werden dabei alle unselbständigen Arbeiten, für die Art, Ausführung, Ort und Zeit von einem Arbeitgeber vorgegeben ist. Unterschieden wird zusätzlich zwischen Individualarbeitsrecht, bei dem es um Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Einzelpersonen geht, und Kollektivarbeitsrecht, also das Rechtsverhältnis zwischen Gewerkschaften bzw. Betriebsräten einerseits und Arbeitgebern und deren Verbänden auf der andererseits.

Hauptsächlich aber nicht ausschließlich beschäftigen wir uns dabei mit:

  • der Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen
  • Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Befristeten Arbeitsverträge
  • Abfindungen
  • Abmahnungen
  • Streitigkeiten um Lohnfortzahlung, Urlaubsabgeltung, Sondervergütung, Schadensersatz usw.
  • Vertretungen vor den Arbeitsgerichten
  • Altersteilzeitrecht
  • Pensionsregelungen
Angelegenheiten des Arbeitsrechts werden von Herrn Rechtsanwalt Sven Schoenfelder bearbeitet.