Allgemeines Vertragsrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Vertrag kommt von „vertragen“. Wir helfen dabei, das „Vertragen“ für Sie passend zu gestalten, stehen aber auch an Ihrer Seite, wenn Ihr Vertragspartner sich nicht vertragen will….

Verträge sind Vereinbarungen mit mehreren Beteiligten.

Das Vertragsrecht findet sich irgendwo in allen meinen Tätigkeitsfeldern. Über diese hinaus gehört dazu etwa die Beratung bei der Erstellung von zivilrechtlichen Verträgen aller Art. Spannende Aufgabe für den Vertragsjuristen ist dabei immer, Lebenssachverhalte in Verträgen so zu gestalten, dass sie sachgerecht, verständlich und so konkret wie nötig, aber so kurz wie möglich geregelt werden.

Zu nennen sind insbesondere die Gestaltung oder Prüfung von Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträgen (intern macht das der Rechtsanwalt in der Kanzlei, in dessen Schwerpunktbereich der Vertrag fällt) sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs, Allgemeine Auftrags- oder Einkaufsbedingungen etc.).

Aber natürlich umfasst das Vertragsrecht auch die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten aus Verträgen, wie etwa die Durchsetzung von Rechten aus nicht ordnungsgemäß erfüllten Verträgen (z.B. mangelhaft, unvollständig oder zu spät geleistet) und wegen (arglistigen) Täuschungen bei Vertragsabschluss

Angelegenheiten des allgemeinen Vertragsrechts werden von Herrn Rechtsanwalt Adrian Albrecht bearbeitet.